Betreten Sie das Dach, und wie sichern Sie sich ab?
Ja, wir arbeiten auf der Dachfläche und sichern uns dabei gegen Absturz. Der Zentralverband des Dachdeckerhandwerks weist darauf hin, dass fehlende Sicherung auf einer Baustelle auch den Auftraggeber betrifft — für Sie als Betreiber ist das damit keine Randfrage des Dienstleisters, sondern Teil Ihrer eigenen Verantwortung am Objekt.
Reinigen Sie auch die Photovoltaik-Module?
Nein. Wir arbeiten auf der Dachfläche, auf der Ihre Anlage steht. Die Module selbst gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Ob und wie sich zwischen den Modulreihen arbeiten lässt, hängt von Ihrer Anlage ab und wird vorab geklärt, statt im Angebot zu stehen und hinterher nicht zu gehen.
Warum arbeiten Sie ohne hohen Druck?
Hoher Druck presst Wasser durch Überdeckungen und Fugen und bringt Feuchtigkeit unter die Deckung, wo sie nichts zu suchen hat. Wir arbeiten deshalb mit wenig Druck und überlassen dem Algizid den Teil, den sonst der Druck erledigen müsste. Das dauert länger und schont die Deckung.
Wer führt die Arbeit aus?
Ein Ansprechpartner, kein Franchise dazwischen. Für Sie heißt das: Sie erklären Ihr Objekt einmal, und die Rückfragen kommen von jemandem, der weiß, worum es geht. Bei mehreren Objekten in einer Verwaltung spart das die Abstimmungsschleifen, die sonst zwischen Innendienst und Ausführung entstehen.
Sind Sie versichert?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Wenn Ihre Vergabe weitere Unterlagen verlangt — Freistellungsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Nachweise zur Arbeitssicherheit —, nennen Sie sie uns bitte mit der Anfrage. Wir sagen Ihnen dann, was wir davon liefern können und was nicht, statt es offen zu lassen.
Warum verkaufen Sie die Reinigung nicht allein?
Bei Ziegel- und Betonsteindächern nimmt eine gereinigte, aber unbehandelte Oberfläche wieder Feuchtigkeit auf, und der Bewuchs beginnt von vorn. Zu jeder Reinigung gehört deshalb ein Abschluss: eine Imprägnierung als Standard oder eine Beschichtung, wenn die Farbe älterer Betonziegel verblasst ist.
Reinigen Sie auch Faserzementplatten?
Bei Verdacht auf asbesthaltige Platten nicht. Faserzement, der vor 1993 verlegt wurde, kann Asbest enthalten; Arbeiten daran fallen unter die TRGS 519. Haben wir den Verdacht, sagen wir Ihnen das und bearbeiten die Fläche nicht. Das ist die Antwort, die Sie brauchen, wenn Ihr Objekt aus dieser Zeit stammt — auch wenn sie unbequem ist.
Was bekommen wir schriftlich?
Sie bekommen ein Angebot, in dem steht, was wir auf Ihrer Fläche machen und was ausdrücklich nicht dazugehört — und nach dem Auftrag die Aufnahmen der Flächen von vorher und nachher. Welche Unterlagen Sie darüber hinaus für Ihre Objektakte oder Ihre Vergabe brauchen, klären wir vor der Beauftragung.