Was eine Dachreinigung kostet
Der Preis hängt an Ihrem Dach, nicht an einer Tabelle. Woran Sie erkennen, ob zwei Angebote dieselbe Arbeit meinen.
Ratgeber · Haustürgeschäfte rund ums Dach
Verbraucherzentrale und Polizei beschreiben dieselbe Masche seit Jahren. Der Ablauf ist bekannt, und die Gegenmittel sind langweilig: lesen, vergleichen, warten.
Die Masche läuft bei Dach- und Steinreinigung fast immer gleich ab: Jemand klingelt unangekündigt, meldet einen Schaden, den Sie selbst nicht sehen können, bietet einen Rabatt für die sofortige Zusage und will am Ende Bargeld. Verbraucherzentrale und Polizei warnen seit Jahren vor genau diesem Ablauf, besonders im Frühjahr.
Prüfbar ist ein Anbieter an sechs Punkten, die mit seinem Auftreten an der Tür nichts zu tun haben: Impressum mit ladungsfähiger Anschrift, schriftliches Angebot vor der Arbeit, Rechnung statt Bargeld, kein Vertragsschluss unter Zeitdruck, Nachweis der Betriebshaftpflicht auf Anfrage und ein Betrieb, den Sie danach noch erreichen. Keiner davon verlangt Fachwissen.
Der Ablauf
Es beginnt mit dem Klingeln. Jemand steht vor der Tür und sagt, ihm sei im Vorbeifahren etwas an Ihrem Dach aufgefallen. Er sei ohnehin gerade mit einer Kolonne in der Straße, deshalb gehe es günstiger als sonst, aber nur heute. Verbraucherzentrale und Polizei beschreiben diesen Ablauf seit Jahren, und er ändert sich kaum.
Die Bestandteile sind immer dieselben: der unangekündigte Besuch, ein Schaden, den Sie selbst nicht sehen, ein Rabatt, der an die sofortige Zusage gekoppelt ist, Druck auf den Vertragsschluss noch am selben Tag, Barzahlung am Ende. Dazu kommen Briefkastenwerbung und Beilagen in der Zeitung mit demselben Angebot.
Der gemeldete Schaden ist der Hebel, weil Sie ihn nicht überprüfen können. Vom Bürgersteig aus lässt sich der Zustand einer Dachfläche nicht beurteilen. Wer Ihnen im Vorbeifahren ein Ergebnis mitbringt, hat Ihnen nichts gezeigt, und wer die Aufregung darüber gleich in einen Auftrag verwandeln will, hat sie dafür erzeugt.
Die Warnungen häufen sich im Frühjahr. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat ihre Meldung genau so überschrieben: Unseriöse Firmen bieten im Frühjahr Dach- und Steinreinigung an. Die Überschriften solcher Meldungen wechseln zwischen Betrug, Betrugsmasche und Abzocke am Dach. Gemeint ist jedes Mal derselbe Ablauf.
Verbraucherschutz
Die Empfehlung ist kurz und unspektakulär: an der Tür nichts beauftragen. Stattdessen Visitenkarte oder Prospekt mit Firmenname, Anschrift und Website verlangen und das Ganze in Ruhe prüfen. Mehrere Angebote einholen. Einen ortsansässigen Anbieter wählen. Auf Rechnung zahlen.
Jeder dieser Schritte kostet Sie ein paar Tage. Für einen Betrieb, der von der Überrumpelung lebt, kostet er das Geschäft, und deshalb wird er Ihnen erklären, warum das gerade jetzt nicht geht. Ein Betrieb, den Sie in zwei Wochen noch finden, kann diese zwei Wochen abwarten.
Wenden Sie die Empfehlung auf jeden an, der Ihnen ein Angebot macht, uns eingeschlossen. Sie richtet sich nicht gegen einen bestimmten Betrieb, sondern gegen einen bestimmten Ablauf. Was an uns nachprüfbar ist und was nicht, steht am Ende dieses Textes.
Polizeimeldungen
Die Betrugsmasche bei der Dachreinigung endet fast immer an derselben Stelle: beim Geld, das fließt, bevor gearbeitet wird. Zwei Fälle aus dem Gebiet, in dem wir selbst unterwegs sind, zeigen das in zwei Größenordnungen.
Die Polizei Brandenburg hat im August 2020 einen Fall aus Groß Glienicke veröffentlicht. Zwei Hauseigentümer hatten mündlich eine Dachreinigung vereinbart und jeweils mehrere tausend Euro angezahlt. Während der Arbeiten meldeten die Handwerker angebliche Dachschäden und forderten weiteres Geld für Reparaturen. In einem Fall reisten sie mit der Anzahlung ab; im anderen wurde nur gereinigt, die vereinbarten Reparaturen blieben aus, und Teile des Dachs blieben offen.
Die Polizei Berlin veröffentlichte im September 2022 einen Fall aus Konradshöhe im Bezirk Reinickendorf. Dort ging es um eine kleinere Summe: 400 Euro Vorkasse, angeblich für Material. Zur Ausführung kam niemand zurück. Drei Tatverdächtige wurden später identifiziert.
Die Summen unterscheiden sich um eine Größenordnung, das Muster ist dasselbe: Das Geld fließt vor der Leistung, und die mündliche Absprache lässt hinterher offen, was eigentlich vereinbart war. Der zweite Fall ist dabei der lehrreichere — ein niedriger dreistelliger Betrag ist klein genug, dass viele ihn ohne Rückfrage übergeben, und genau darauf zielt er.
Die Polizei Brandenburg rät in ihrer Meldung wörtlich zur Vorsicht, wenn bei Geschäften im Voraus Anzahlungen verlangt werden und große Bargeldsummen bereits vorab übergeben werden sollen. Das ist der praktikabelste Satz zum Thema, weil er nichts über den Anbieter voraussetzt: Sie müssen nicht beurteilen können, ob jemand seriös ist. Sie müssen nur nicht vorab bezahlen.
Reihenfolge
Aus beiden Fällen lässt sich eine Regel ableiten, die ohne jede Menschenkenntnis auskommt: Zahlen Sie nichts, bevor gearbeitet wurde. Wer die Reihenfolge einhält, verliert im schlimmsten Fall Zeit. Wer sie umdreht, verliert Geld — und hat bei einer mündlichen Absprache nichts in der Hand, um es zurückzuholen.
Was wir dazu belegen können, ist der Anfang des Vorgangs, nicht sein Ende: Sie schicken Fotos von Dach und Zufahrt sowie Ihre Adresse, wir sehen uns das Dach an, und Sie bekommen dafür einen Festpreis, bevor gearbeitet wird. Das ist überprüfbar, weil Sie es selbst auslösen und den Preis schwarz auf weiß vor sich haben.
Wie ein Betrieb danach abrechnet, lässt sich in einem Ratgeber nicht beweisen — auch von uns nicht. Wir könnten es an dieser Stelle behaupten, und Sie hätten davon genau so viel wie von der Behauptung eines Anbieters, der an Ihrer Tür steht. Prüfen Sie es deshalb an dem Vorgang, den Sie tatsächlich mit einem Betrieb haben: Verlangt jemand Geld, bevor gearbeitet wurde, ist das der Moment abzubrechen. Das gilt für uns wie für jeden anderen.
Prüfpunkte
Die folgenden Punkte prüfen die Form eines Betriebs, nicht seine handwerkliche Arbeit. Das ist weniger, als es klingt, und immer noch mehr als ein Bauchgefühl an der Haustür. Alle sechs lassen sich klären, bevor jemand auf Ihr Dach steigt.
Erstens: Impressum mit ladungsfähiger Anschrift. Firmenname, Rechtsform, eine vertretungsberechtigte Person und eine Adresse, an die sich Post zustellen lässt. Für geschäftsmäßige Websites ist das vorgeschrieben. Suchen Sie die Anschrift auf einer Karte: Ein Betriebssitz sieht anders aus als eine Adresse, hinter der ein Briefkasten hängt.
Zweitens: ein schriftliches Angebot, bevor gearbeitet wird. Mit Leistungsumfang und Preis, und mit dem, was ausdrücklich nicht enthalten ist. Eine mündliche Zusage an der Tür gibt Ihnen nichts, woran Sie die Rechnung später messen können. Genau dort entstehen die überhöhten Rechnungen, vor denen die Polizei warnt.
Drittens: Rechnung statt Bargeld. Eine Rechnung nennt den Betrieb, die Leistung und den Betrag. Sie ist das Einzige, worauf Sie sich später berufen können, und sie ist der Grund, warum die Verbraucherzentrale ausdrücklich zur Zahlung auf Rechnung rät.
Viertens: kein Geschäft an der Tür, kein Abschluss unter Zeitdruck. Ein Rabatt, der nur heute gilt, ist ein Werkzeug zur Terminverkürzung. Ein Angebot, das Sie in Ruhe lesen dürfen, ist auch morgen noch gültig, und ein Anbieter, der das anders sieht, hat Ihnen damit die wichtigste Auskunft schon gegeben.
Fünftens: Nachweis der Betriebshaftpflicht auf Anfrage. Fragen Sie danach und lassen Sie sich die Bestätigung schicken, mit aktuellem Datum. Auf einem Dach kann etwas zu Bruch gehen, und wer dafür einsteht, sollte vorher geklärt sein. Die Bestätigung ist ein Blatt Papier, das jeder versicherte Betrieb bei seinem Versicherer anfordern kann.
Sechstens: ortsansässig und danach erreichbar. Die Verbraucherzentrale rät zu einem Anbieter aus der Gegend, und der Grund ist banal: Sie wollen ihn wiederfinden, wenn in einem halben Jahr etwas zu klären ist. Eine Kolonne, die einmal durch die Straßen zieht, ist im nächsten Frühjahr woanders.
Angebotsvergleich
Für Preisunterschiede gibt es harmlose Gründe: kürzere Anfahrt, anderer Leistungsumfang, weniger Aufwand am Objekt. Es gibt auch einen unangenehmen, und er steht in einem Papier des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
Der Verband hat im Dezember 2018 ein Faktenblatt zur Beschichtung von Dachziegeln und Dachsteinen veröffentlicht. Es behandelt Beschichtung, nicht Reinigung. Einer der sechs Punkte darin lässt sich trotzdem auf jede Arbeit auf einer Dachfläche übertragen: Solche Beschichtungsarbeiten seien oft nur deshalb günstiger, weil auf die vorgeschriebenen Gerüste und sicheren Arbeitsplätze verzichtet wird, und den Auftraggeber treffe daran eine Mitverantwortung.
Das ist der unbequemste Satz zum Thema, weil er die Frage vom Anbieter zu Ihnen schiebt. Wer ungesichert arbeitet, tut das auf Ihrem Grundstück. Fragen Sie deshalb beide Anbieter, wie sie auf der Dachfläche arbeiten und wie sie sich sichern. Die Antwort erklärt oft einen Teil des Abstands zwischen zwei Angeboten für dieselbe Fläche.
Wer diesen Verband als Zeugen aufruft, muss den Rest des Papiers mitzitieren. In Punkt 3 rät dasselbe Faktenblatt aus Umweltschutzgründen dringend auch von der chemischen Reinigung der Dachfläche ab: Mittel gelangen über die Dachentwässerung in die Kanalisation oder, wo Regenwasser gesammelt wird, auf Erdreich und Pflanzen. Dieser Einwand trifft jede Reinigung, die mit einem Mittel arbeitet, unsere eingeschlossen. Er ist der Grund, warum weiter unten die Frage steht, wohin das Spülwasser läuft.
Der Verband vertritt das Dachdeckerhandwerk. Seine Empfehlung lautet, eine Deckung entweder zu erneuern oder unangetastet zu lassen, und die Erneuerung ist das Produkt seiner Mitglieder. Das macht seine Beobachtungen nicht falsch. Es heißt nur, dass Sie sie als das lesen sollten, was sie sind: Aussagen eines Verbands über einen Markt, in dem er selbst eine Position hat.

Grenzen der Liste
Ein Impressum hat jeder, der eine halbe Stunde investiert. Eine Versicherung sagt nichts darüber, ob jemand mit Ihrem Dach umgehen kann. Ein Siegel auf einer Startseite ist kein Nachweis, solange Sie nicht wissen, wer es vergeben hat. Die sechs Punkte sortieren die Form. Über die Arbeit auf Ihrer Dachfläche sagen sie nichts.
Dafür gibt es fachliche Fragen, und ihre Antworten lassen sich vergleichen, ohne dass Sie selbst vom Fach sein müssen. Wie viel Druck kommt auf die Ziegel, und was macht dieser Druck an den Überdeckungen? Welches Mittel wird aufgetragen, und wo landet es, wenn der nächste Regen es von der Fläche spült? Wie wird mit Platten aus der Zeit vor 1993 umgegangen, die Asbest enthalten können? Und welche Leistung ist im Angebot ausdrücklich ausgenommen?
Achten Sie weniger auf die Antwort als darauf, ob eine kommt. Wer eine dieser Fragen offen als offen benennt, ist glaubwürdiger als jemand, der auf alles sofort etwas Beruhigendes sagt. Das gilt auch für Anbieter mit sauberem Impressum, und es gilt für uns.
Und es gibt den Fall, in dem die ehrliche Antwort lautet, dass Sie niemanden brauchen. Wenn auf Ihrem Dach kaum etwas wächst und niemand Sie darauf angesprochen hat, den Sie nicht selbst gefragt haben, ist Abwarten eine vertretbare Entscheidung. Wie eine Reinigung technisch abläuft und was sie leistet, steht auf unserer Leistungsseite zur Dachreinigung. Lesen Sie das in Ruhe, bevor Sie überhaupt jemanden anfragen.
Eine Prüfliste, die nur der Betrieb besteht, der sie geschrieben hat, ist Werbung. Von den sechs Punkten können wir Ihnen hier drei belegen. Bei den anderen drei bekommen Sie von uns dasselbe wie von jedem anderen Anbieter: eine Behauptung.
Punkt eins, das Impressum. Firmenname, Rechtsform, der Inhaber, die ladungsfähige Anschrift und die Steuernummer stehen dort. Auf der Seite über uns steht, wer den Auftrag ausführt und wer dafür geradesteht; die Anschrift steht dort bewusst kein zweites Mal, sondern nur an der Stelle, an der sie hingehört.
Punkt fünf, die Betriebshaftpflicht. Eine Versicherung besteht. Und zur Frage aus dem vorigen Abschnitt, weil sie dazugehört: Wir arbeiten auf der Dachfläche abgesichert.
Punkt sechs, ortsansässig. Der Betrieb sitzt in Falkensee und arbeitet in Berlin und Brandenburg. Eine Kilometergrenze steht hier nicht, weil wir sie im Einzelfall prüfen müssten. Ob wir zu Ihrer Adresse kommen, beantworten wir auf Ihre Anfrage hin mit Ja oder Nein.
Die Punkte zwei, drei und vier, Angebot vor der Arbeit, Rechnung statt Bargeld und kein Abschluss unter Zeitdruck, können wir Ihnen an dieser Stelle nicht belegen. Behaupten kann sie jeder, und ein Ratgeber ist der falsche Ort dafür. Prüfen Sie sie an dem Vorgang, den Sie mit uns haben, und brechen Sie ab, sobald einer davon nicht stimmt.
Falls jemand in unserem Namen bei Ihnen klingelt, ohne dass Sie uns angefragt haben, gilt für uns, was oben steht: an der Tür nichts beauftragen.
Was wir ohnehin nicht vorzuweisen haben, ist eine lange Liste zufriedener Stimmen. Auf unserem Profil stehen sieben Bewertungen. Das sind wenige, und wir schreiben es so hin, statt es zu umschreiben.
Verlangen Sie den Firmennamen, prüfen Sie ihn in Ruhe und melden Sie sich, wenn Sie wollen, danach selbst.
Sie können auch einfach fragen, ohne Foto. Für Objektanfragen mit Adresse und Dachart.

Nein. Es gibt Betriebe, die an der Tür ansprechen und danach ordentlich abrechnen. Nur können Sie in diesem Moment nicht unterscheiden, wer vor Ihnen steht, und genau darauf setzt die Masche. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, an der Tür grundsätzlich nichts zu beauftragen, sondern Firmenname und Anschrift zu verlangen und in Ruhe zu prüfen.
Nehmen Sie Name, Firma und Anschrift entgegen und beauftragen Sie nichts. Ein Zustand, den Sie vom Boden aus nicht sehen, lässt sich am selben Tag nicht klären. Holen Sie in Ruhe ein zweites Angebot ein oder lassen Sie das Dach von einem Betrieb ansehen, den Sie selbst ausgesucht haben. Der Zeitdruck kommt vom Verkauf, nicht vom Dach.
Weil danach nichts übrig bleibt, worauf Sie sich berufen könnten. Wer bar kassiert und nichts ausstellt, ist am nächsten Tag schwer greifbar. In den Warnmeldungen von Verbraucherzentrale und Polizei steht die Barzahlung am Ende eines Ablaufs, an dessen Schluss eine überhöhte Forderung steht. Bestehen Sie auf einer Rechnung, und zwar bevor gearbeitet wird.
Für geschäftsmäßige Websites sind unter anderem Firmenname, Rechtsform, die vertretungsberechtigte Person und eine ladungsfähige Anschrift vorgeschrieben. Wichtiger als die Liste ist die Gegenprobe: Suchen Sie die Adresse auf einer Karte und vergleichen Sie den Firmennamen auf dem Angebot mit dem im Impressum. Weichen sie voneinander ab, sind Sie mit der Prüfung fertig.
Harmlose Gründe gibt es: kürzere Anfahrt, anderer Leistungsumfang, weniger Aufwand. Es gibt auch einen unangenehmen. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks schreibt in seinem Faktenblatt zur Dachbeschichtung von 2018, Beschichtungsarbeiten seien oft nur deshalb günstiger, weil auf vorgeschriebene Gerüste und sichere Arbeitsplätze verzichtet wird, und dass den Auftraggeber daran eine Mitverantwortung trifft.
Vier reichen für den Anfang: Druck, Mittel, Asbest, Angebotsumfang. Erkundigen Sie sich, was der Druck an den Überdeckungen der Ziegel macht, welches Mittel eingesetzt wird und wohin das Spülwasser läuft, wie mit asbestverdächtigem Faserzement umgegangen wird und was das Angebot ausdrücklich ausschließt. Wer eine offene Frage offen nennt, ist glaubwürdiger als jemand mit vier schnellen Antworten.
Briefkastenwerbung und Zeitungsbeilagen gehören inzwischen zum selben Muster wie das Klingeln, nur ohne den Menschen an der Tür. Der Vorteil für Sie: Sie haben die Ruhe, die an der Tür fehlt. Nehmen Sie den Firmennamen, suchen Sie das Impressum, holen Sie ein zweites Angebot ein. Werbung an sich sagt über einen Betrieb nichts.
Sollen Sie nicht. Prüfen Sie die sechs Punkte an uns wie an jedem anderen. Drei davon können wir auf dieser Seite belegen: Impressum mit Anschrift, bestehende Betriebshaftpflicht, Betriebssitz in der Region. Die anderen drei sind auch bei uns zunächst nur eine Behauptung, und wir schreiben das hin, statt es zu überspringen.
Alle Warnungen von Verbraucherzentrale und Polizei laufen auf einen Satz hinaus: an der Haustür nichts unterschreiben. Der Rest folgt daraus. Wer sich zwei Wochen Zeit nimmt, kann ein Impressum lesen, ein zweites Angebot einholen und nach dem Haftpflichtnachweis fragen. Wem diese zwei Wochen nicht zugestanden werden, der weiß damit schon genug über den Anbieter vor der Tür.
Ein Anbieter, den Sie prüfen wollen, sollte nachvollziehbar sagen, wo er sitzt und wohin er fährt. Für uns steht das hier:
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Der Preis hängt an Ihrem Dach, nicht an einer Tabelle. Woran Sie erkennen, ob zwei Angebote dieselbe Arbeit meinen.
Wir verkaufen Dachreinigungen und sagen Ihnen trotzdem: Nötig ist sie bei den meisten Dächern nicht.

Wer den Auftrag ausführt, dass eine Betriebshaftpflicht besteht und welche Arbeiten wir ausdrücklich nicht übernehmen, steht auf einer eigenen Seite. Die ladungsfähige Anschrift finden Sie im Impressum, und dort steht sie auch nur einmal. Lesen Sie beides, bevor Sie eine Anfrage schreiben.